Musikalisches Profil in der Kursstufe/ Klasse 11

In der Kursstufe besteht jedes Jahr die Möglichkeit, das musisch-künstlerische Profil zu wählen. Dazu werden Kurse im erhöhten Anforderungsbereich angeboten. Von allen Schülerinnen und Schülern, die sich dafür entscheiden, mit Musik ihr Abitur zu machen, wird erwartet, dass sie sich in einer der zahlreichen musikalischen Arbeitsgemeinschaften einbringen. Auch praktische Musikprüfungen in Ergänzung zur Abiturklausur werden ermöglicht.

Im Jahrgang 11 wird in Vorbereitung auf die abiturrelevanten Fachpraxiskurse die Teilnahme an einer entsprechenden AG bereits angeboten.

Unterricht in der Kursstufe

a) Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau

Von Schülerinnen und Schüler des musikalisch-künstlerischen Profils mit einem Musikkurs auf erhöhtem Anforderungsniveau wird die Teilnahme an einer Chor- oder Instrumentalgruppe des Domgymnasiums zur vertieften Musikpraxis erwartet. Die Teilnahme bzw. die besonderen musikpraktischen Leistungen werden vom Leiter der jeweiligen musikalischen Arbeitsgemeinschaft mit „2 Punkten“ für „herausragende“ Leistung und „1 Punkt“ für „besondere“ Leistung bescheinigt und in den sonstigen Leistungen von der Kurslehrkraft berücksichtigt. Insgesamt ist damit eine Verbesserung der sonstigen Leistungen um maximal 02 Zensurenpunkte möglich.

b) Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau

Schülerinnen und Schüler, die Musik als 5.Prüfungswach wählen möchten, müssen einen Kurs auf grundlegendem Niveau über vier Semester belegen. Schülerinnen und Schüler, die mit Musik als Ergänzungsfach lediglich ihrer Belegpflicht nachkommen, können wie bisher den Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau über zwei Semester wählen. Die freiwillige Teilnahme an einem Praxiskurs Chor oder Instrumentalgruppe kann gemäß der unter a) benannten Regelung in die sonstigen Leistungen eingebracht werden.

c) Kurs mit überwiegend praktischem Anteil (Praxiskurs)

Statt des Kurses auf grundlegendem Anforderungsniveau kann ein Kurs „Musikpraxis“ (Chor oder Instrumentalspiel) eingebracht werden. Für eine geeignete Zuordnung wird entsprechend dem Niveau der jeweiligen Gruppe die Qualifikation der Teilnehmer ggf. vorher überprüft. Es besteht kein Anrecht auf Teilnahme an einer bestimmten Gruppe, es sei denn, die Schülerin oder der Schüler war bereits Mitglied dieser Gruppe im Jahrgang 11. Als Alternative zu diesem Kurs wird immer ein Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten.

Als schriftliche Leistung ist in jedem Halbjahr eine Klausur zu schreiben. In einem Schuljahr kann eine Klausur durch eine schriftliche Leistung in Form einer Hausarbeit (Umfang ca. 5 Seiten ohne Anhang), die sich mit den erarbeiteten Werken befasst, ersetzt werden. Die Hausarbeit kann in einem Halbjahr auch als weitere schriftliche Leistung angefertigt werden. In diesem Fall ist die Klausur einstündig zu schreiben und geht mit ca. einem Drittel in die schriftlichen Leistungen ein. Verantwortlich für die Gesamtzensur ist die den Praxiskurs erteilende Lehrkraft. Die Lehrkraft sorgt für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß RRL (bzw. KC) und bietet dazu ggf. gesonderte Betreuungs- oder Seminarstunden an.

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