Wahl- und Geschäftsordnung

Entwurf Geschäfts- und Wahlordnung für die SV am Domgymnasium Verden (15.6.2007)

§1 Mitglieder des Schülerrates

Stimmberechtigte Mitglieder des Schülerrates sind:

-          die Klassensprecher /-innen (bzw. ihre Stellvertreter/-innen)

-          die Jahrgangssprecher / -innen

-          das nach der Wahlordnung gewählte Schülersprecherteam

Der SV-Berater / die SV-Beraterin nimmt als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen teil.

§2 Wahlordnung

Die angefügte Wahlordnung ist Bestandteil der Geschäftsordnung.

§3 Leitung des Schülerrates

Ein Mitglied des Schülersprecherteams übernimmt die Versammlungsleitung.

Der Versammlungsleiter / die Versammlungsleiterin ruft die Tagesordnungspunkte der Reihe nach auf.

Die Versammlungsleiterin / der Versammlungsleiter kann jederzeit das Wort ergreifen. Von jeder SV-Sitzung wird ein Kurzprotokoll angefertigt, das von den SV-Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge geschrieben wird.

§4 Aussprache

Es wird sich durch Handzeichen zu Wort gemeldet.

Die Versammlungsleiterin / der Versammlungsleiter erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen.

Die Versammlung kann auf Antrag eines Schülerratsmitgliedes die Redezeit beschränken.

§4 Anträge

Jedes Mitglied des Schülerrates kann Anträge stellen. Ein Antrag muss spätestens 2 Tage vor der Versammlung bei der Versammlungsleitung eingehen.

Verspätet eingegangene Anträge können durch Mehrheitsbeschluss behandelt werden.

§5 Reden zur Geschäftsordnung

Reden zur Geschäftsordnung werden bevorzugt behandelt. Sie werden mit dem Zuruf „Zur Geschäftsordnung“ eingeleitet. Zur Geschäftsordnung sind nur folgende Anträge möglich:

-          Nichtbefassen mit einem Antrag

-          Vertagen eines Tagesordnungspunktes

-          Begrenzung der Redezeit oder Aufheben der Begrenzung

-          Schluss der Rednerliste oder Schluss der Diskussion

-          Unterbrechen oder Vertagen der Sitzung

-          Rederecht für ein Nichtmitglied des Schülerrates g. Wiederholung einer Abstimmung

Sachbeiträge sind nicht zugelassen

§6 Schluss der Besprechung

Nach Antrag auf Schluss der Rednerliste oder Schluss der Diskussion kann je eine Rede für und gegen einen Antrag sprechen. Danach wird abgestimmt.

§8 Abstimmung

Die Versammlungsleiterin / der Versammlungsleiter stellt zu Beginn der Sitzung die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder fest. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder mindestens eine Woche zuvor schriftlich (durch Aushang) eingeladen wurden.

Bei der Abstimmung gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Versammlungsleiterin / der Versammlungsleiter zählt die Ja- und die Neinstimmen sowie die Enthaltungen und gibt das Ergebnis bekannt.

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Bei Wahlen wird die Stimme durch Handaufheben abgegeben, wenn kein Mitglied eine geheime Wahl beantragt.

§9 Wahl und Abwahl der SV-Beraterin / des SV-Beraters

Der Schülerrat kann sich von der SV-Beraterin oder dem SV-Berater unterstützen lassen. Die SV-Beraterin oder der SV-Berater wird vom Schülerrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§10 Ausschüsse

Der Schülerrat kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einrichten, in denen auch Schülerinnen und Schüler mitarbeiten können, die nicht im Schülerrat sind.

§11 SV-AG

Die SV-AG ist ein dauerhafter Ausschuss des Schülerrates, der aus dem gewählten Schülersprecherteam, den Jahrgangssprechern, dem SV-Berater / der SV-Beraterin und interessierten Schüler / -innen besteht. Die SV-AG hat die Aufgaben:

-          Unterstützung der Schülersprecher/ -innen

-          Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Schülerratssitzungen

-          Öffentlichkeitsarbeit für die SV

§12 Kassenführung

Der Schülerrat bestimmt aus seiner Mitte eine Schülerin oder einen Schüler für die Kassenführung.

Der Schülerrat beschließt für die Dauer des Jahres seiner Tätigkeit einen Haushaltsplan. Am Ende des Haushaltsjahres ist diesem Plan die Rechnung gegenüberzustellen und dem Schülerrat vorzutragen.

Der Schülerrat bestimmt eine Kassenprüferin und einen Kassenprüfer und nimmt deren Prüfungsbericht entgegen. Zu prüfen ist, ob Ein- und Ausgaben ordnungsgemäß verbucht wurden, ob die Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes und aufgrund von Beschlüssen erfolgten und ob die Mittel nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes verwendet wurden.

Nach der Beratung des Berichtes der Rechnungsprüfung beschließt der Schülerrat die Entlastung der Kassenführerin oder des Kassenführers.

§13 Gültigkeit

Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Annahme durch den Schülerrat des Domgymnasiums Verden in Kraft.

Sie gilt sinngemäß auch für Klassenschülerschaften, soweit keine eigenen Geschäftsordnungen vorliegen.

Die Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Schülerrates geändert werden, die Einladung muss 14 Tag vorher mit Ankündigung der Änderungen erfolgt sein.

Zu § 2 —Wahlordnung
Diese Wahlordnung ändert sich ohne erneute Abstimmung im Schülerrat, wenn das 13. Schuljahr entfällt (Schülersprecherteam: §4b = Jg. 9-1 1, Jahrgangssprecherlnnen: §4c = Jg. 5-6 / 7-8)

1.       Fristen

Die Wahlen zu den Schülervertretungen werden, beginnend mit dem Ende der Sommerferien, während der Unterrichtszeit durchgeführt

o   Innerhalb von vier Wochen für die Klassensprecher

o   Innerhalb von sechs Wochen für das Schuisprecherteam und alle anderen Vertreter

Die gewählten Vertreter nach 2. —5. üben ihr Mandat für jeweils ein Jahr bis zur Neuwahl aus, außer sie scheiden vorher aus ihrem Amt aus.

2.       Wahl der Klassensprecher (p73 Nds. Schulgesetz)

3.       Wahl der Kurssprecher (77(2) Nds. Schulgesetz)

4.       Wahl der Mitglieder im Schulvorstand und des Schülersprecherteams

a.       Aufgaben der Schülersprecher/ -innen (diese Aufzählung soll als Orientierung dienen):

§  Er/Sie vertritt die Schülerschaft des DOG nach außen, gegenüber der Schulleitung und den innerschulischen Gremien (v.a. als Mitglied des Schulvorstandes)

§  Er/Sie verfolgt Schüler-Interessen und versucht diese durchzusetzen.

§  Er/Sie ist Ansprechpartner für die Schülerschaft des DOG und sollte immer ein offenes Ohr für Probleme, Kritik und Anregungen haben.

§  Er/Sie organisiert und leitet Schülerrats-Sitzungen.

§  Er/Sie spricht sich mit den Vertretern des Stadt-, Kreis- und Landesschülerrates ab.

§  Er/Sie ist über geltendes Schulrecht (insbesondere die Schülerratsbeschlüsse und die Geschäftsordnung) informiert.

§  Er/Sie arbeitet in der SV-AG mit.

b.      Das Schülersprecherteam besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, die vom Schülerrat als Vertreter für den Schulvorstand und als Schülersprecher gewählt werden. Wählbar sind nur SchülerInnen der Jahrgänge 10 bis 12, wobei nicht alle Schülersprecherlnnen aus einer Jahrgangsstufe kommen dürfen. Der Schülerrat wählt zeitgleich das vierte Mitglied für den Schulvorstand aus seiner Mitte. Die Kandidaten sollen vorher per Aushang vorgestellt werden, die Klassensprecher sollen sich vor der Wahl im Schülerrat ein Votum ihrer Klassen einholen. Falls ein Mitglied aus dem Schülersprecherteam bzw. dem Schulvorstand vorzeitig ausscheidet, rückt automatisch der nächste Kandidat mit den meisten Stimmen nach.

c.       Für die Jahrgänge 5-6 und 7-9 werden jahrgangsübergreifend zwei Sprecher/innen aus den jeweiligen Jahrgängen durch die Klassensprecher/-innen der betroffenen Jahrgänge gewählt. Die Sprecher/-innen - sind Ansprechpartner für ihre Jahrgänge.

§  beraten das Schülersprecherteam entsprechend.

§  arbeiten in der SV-AG mit.

Das Wahlverfahren ist analog zur Schülersprecherteamwahl (§ 4b).

 

Zurück