Jahrgang Anzahl der Arbeiten je Schuljahr Dauer

Gewichtung

(schriftl./mündl.)

5-6 2 45 Minuten 1 : 2
7 2 45 Minuten 2 : 3
9-11 2 67,7 Minuten 2 : 3
erhöhtes Anforderungniveau

1.+2. Semester: 3

3.+4. Semester: 2

2x 135 Min.

1x mögl. mind. 90 Min.

(1x 300 Min.)

1 : 1 (2 Arbeiten pro Sem.)

2 : 3 (1 Arbeit im Sem.)

grundlegendes Anforderungsniveau

und Fachpraxiskurs

2 mögl. 90 Minuten 2 : 3

sonstigen Leistungen = mündl. Beteiligung, Referate, Mappenführung, Mitarbeit im Unterricht, Tests, fachspezifische Leistungen (z.B. Musizieren)

Bei erfolgreichem Besuch einer musikalischen Arbeitsgemeinschaft können nach Rücksprache mit der leitenden Lehrkraft diese außerunterrichtlichen Leistungen positiv in die Bewertung einfließen. Diese Regelung gilt ab Klasse 9 und auch für die Kursstufe.

Im Jahrgang 5 und 6 soll in der Arbeit mindestens eine Höraufgabe enthalten sein. Die Dauer beträgt 45 Minuten.

Im Jahrgang 7 und 8 soll mindestens ein Drittel der Arbeit in fließendem Text beantwortet werden.

Im Jahrgang 9 soll wenigstens eine Aufgabe im Anforderungsbereich III sein (bewerten, Stellung nehmen, beurteilen)

Im Jahrgang 10 soll die Arbeit in der Gestaltung (nicht Bewertung) einer Klausur der Kursstufe entsprechen.

 

Punkteverteilung (hiervon kann die Lehrkraft durchaus begründet abweichen)

96-100 Prozent      15 Punkte

90-95   14

85-89   13

80-84   12

75-79   11

70-74   10

65-69   09

60-64   08

55-59   07

50-54   06

45-49   05

40-44   04

35-39   03

30-34   02

25-29   01

unter 25  00

 
laut Beschluss der Fachkonferenz vom 13. September 2022

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