Jahrgang | Anzahl der Arbeiten je Schuljahr | Dauer |
Gewichtung (schriftl./mündl.) |
5-6 | 2 | 45 Minuten | 1 : 2 |
7 | 2 | 45 Minuten | 2 : 3 |
9-11 | 2 | 67,7 Minuten | 2 : 3 |
erhöhtes Anforderungniveau |
1.+2. Semester: 3 3.+4. Semester: 2 |
2x 135 Min. 1x mögl. mind. 90 Min. (1x 300 Min.) |
1 : 1 (2 Arbeiten pro Sem.) 2 : 3 (1 Arbeit im Sem.) |
grundlegendes Anforderungsniveau und Fachpraxiskurs |
2 | mögl. 90 Minuten | 2 : 3 |
sonstigen Leistungen = mündl. Beteiligung, Referate, Mappenführung, Mitarbeit im Unterricht, Tests, fachspezifische Leistungen (z.B. Musizieren)
Bei erfolgreichem Besuch einer musikalischen Arbeitsgemeinschaft können nach Rücksprache mit der leitenden Lehrkraft diese außerunterrichtlichen Leistungen positiv in die Bewertung einfließen. Diese Regelung gilt ab Klasse 9 und auch für die Kursstufe.
Im Jahrgang 5 und 6 soll in der Arbeit mindestens eine Höraufgabe enthalten sein. Die Dauer beträgt 45 Minuten.
Im Jahrgang 7 und 8 soll mindestens ein Drittel der Arbeit in fließendem Text beantwortet werden.
Im Jahrgang 9 soll wenigstens eine Aufgabe im Anforderungsbereich III sein (bewerten, Stellung nehmen, beurteilen)
Im Jahrgang 10 soll die Arbeit in der Gestaltung (nicht Bewertung) einer Klausur der Kursstufe entsprechen.
Punkteverteilung (hiervon kann die Lehrkraft durchaus begründet abweichen)
96-100 Prozent 15 Punkte
90-95 14
85-89 13
80-84 12
75-79 11
70-74 10
65-69 09
60-64 08
55-59 07
50-54 06
45-49 05
40-44 04
35-39 03
30-34 02
25-29 01
unter 25 00